Personalausweis-Gebührenverordnung steht

Gestern hat das Bundesinnenministerium die Gebührenverordnung für den Personalausweis veröffentlicht. Bereits am 11. Juli hatten wir hier auf datenperso.de berichtet, dass der Bundesrat die Gebühr, die Unter-24-Jährige bei der Beantragung des Ausweises bezahlen müssen, von den ursprünglich vom BMI geplanten 19,80 € auf 22,80 € erhöhen wollte. Darüber hinaus sollte nach dem Willen des Bundesrats der erste Ausweis für 16- bis 18-Jährige nicht kostenlos sein. Die Gebühr in Höhe von 28,80 €, die Erwachsene ab 24 Jahren für den Ausweis entrichten müssen, hat sich seit den ersten Ankündigungen nicht geändert.

Grund für die Preiserhöhung bei den Ausweisen für junge Erwachsene waren die hohen Kosten für Städte und Gemeinden. Von den 28,80 €, die eine Person ab 24 Jahren für den Ausweis bezahlt, gehen 22,70 € an den Ausweishersteller, 10 Cent werden für die technische Infrastruktur benötigt und der Rest ist der Verwaltungskostenanteil, den die Gemeinde behält. Hätte der Ausweis für junge Erwachsene nur 19,80 € gekostet, so hätten die Personalausweisbehörden diese Ausweise noch mit drei Euro subventionieren müssen. Allerdings halten die Gemeinden auch die Gebühr von 28,80 € noch für zu niedrig, da der Verwaltungskostenanteil in Höhe von sechs Euro nicht ausreiche, um kostendeckend zu arbeiten. Der Hauptgrund dafür ist die längere Bearbeitungszeit auf dem Amt.  Deswegen soll der Verwaltungkostenanteil in zwei Jahren evaluiert werden. Es ist also mit einer weiteren Preiserhöhung in etwa zwei Jahren zu rechnen.

Auch Preise für weitere Leistungen sind jetzt bekannt. Die Aktivierung der Online-Ausweis-Funktion (eID-Funktion) ist kostenfrei, sofern sie direkt bei Ausgabe des Ausweises erfolgt. Später kostet dieser Vorgang sechs Euro. Die Deaktivierung oder Sperrung dieser Funktion ist kostenfrei, die Entsperrung kostet ebenfalls sechs Euro. Auch die Änderung der PIN auf dem Amt schlägt mit sechs Euro zu Buche.

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