Der Bundesrat hat am 9. Juli 2010 in seiner 873. Sitzung der Gebührenverordnung zum elektronischen Personalausweis mit Maßgabe von einigen Änderungen zugestimmt. Die Gebühr von 28,80 € für Personen, die bei der Beantragung 24 Jahre oder älter sind, soll dabei nicht angetastet werden. Dafür soll unter anderem der Ausweis für jüngere Antragsteller um 3 € teurer werden.
Auf Empfehlung des Ausschusses für innere Angelegenheiten und des Finanzausschusses hat der Bundesrat folgende Änderungen als Maßgabe für eine Zustimmung zur „Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ (Personalausweisgebührenverordnung – PAuswGebV) festgelegt:
- Die ermäßigte Gebühr für die Ausstellung eines elektronischen Personalausweises soll von 19,80 € auf 22,80 € angehoben werden. Von der Ermäßigung profitieren Personen unter 24 Jahren.
- Der erste Ausweis soll für Personen zwischen 16 und 18 Jahren nicht mehr kostenlos sein.
- Von der Gebühr von 6 €, die anfällt, wenn der Personalausweisinhaber die elektronische Indentitätsnachweisfunktion einschalten oder entsperren lässt, sollen Bedürftige nicht befreit werden können.
- Die Gebühr für die Ausstellung eines Ausweises soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gebührenverordnung hinsichtlich des Verwaltungskostenanteils evaluiert werden.
Der letzte Punkt lässt dabei viel Spielraum für Spekulationen. In der Begründung für die Aufnahme dieser Forderung findet sich unter anderem folgender Passus:
„Die Kommunen gehen jedoch davon aus, dass der Verwaltungskostenanteil für die Personalausweisbehörden in Höhe von 6,00 Euro nicht auskömmlich ist bzw. eine deutliche Kostenunterdeckung zur Folge hat.“
Die Evaluierung der Kosten zielt also auf eine Erhöhung des Verwaltungskostenanteils und damit auf eine Erhöhung der Gebühren für die Ausstellung eines Ausweises ab.
Der genaue Wortlaut der Änderungen inklusive der Begründungen findet sich in der Drucksache 385/10(B), welche hier heruntergeladen werden kann:
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