Eingeführt wird der elektronische Personalausweis zum 1. November 2010. Ab diesem Datum können nur noch elektronische Personalausweise beantragt werden. Die alten Ausweise behalten ihre Gültigkeit.
Neu ist, dass der Personalausweis künftig Scheckkartenformat haben und einen sogenannten RFID-Chip (Radio Frequency Identification) enthalten wird. Auf diesem werden alle Ausweisdaten noch einmal in digitaler Form gespeichert, inklusive dem biometrischen Ausweisfoto. Er ermöglicht außerdem eine Reihe neuer Funktionen.
Von der technischen Seite aus gesehen ist der neue Personalausweis damit vergleichbar mit dem elektronischen Reisepass.