Die neuen Funktionen werden erst durch den eingebauten Chip ermöglicht.
Biometrische Daten
Wie bereits beim elektronischen Reisepass (ePass) wird nun auch beim Personalausweis das Gesichtsfoto auf dem eingebauten Chip gespeichert. Dafür muss es den gleichen biometrischen Standards genügen wie beim Reisepass. Die Aufnahme von Fingerabdrücken ist nach aktuellen Plänen freiwillig.
Online-Ausweis-Funktion
Die Online-Ausweis-Funktion oder eID-Funktion ermöglicht es, sich im Internet gegenüber einem Unternehmen auszuweisen. Benötigt werden ein Ausweis-Lesegerät und die Software AusweisApp (vormals Bürgerclient). Besucht man die Website eines Unternehmen, das eine Authentifizierung verlangt, so wird man zur Eingabe seiner eID-PIN aufgefordert und kann im nächsten Schritt mithilfe der AusweisApp auswählen, welche Daten der Ausweis an das Unternehmen übermitteln soll.
Auf diese Weise soll das Problem gelöst werden, dass man sich bisher im Internet nicht sicher ausweisen konnte.
Das Unternehmen muss für die Nutzung der Funktion zunächst ein Zertifikat beantragen. Diese sollen nur an vertrauenswürdige Unternehmen vergeben werden und müssen alle drei Tage verlängert werden. Das soll der Verhinderung von Missbrauch der eID-Funktion dienen.
Auf Wunsch des Ausweisinhabers kann die eID-Funktion in der Personalausweisbehörde jederzeit kostenpflichtig aktiviert oder kostenlos deaktiviert werden.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Mit der qualifizierten elektronischen Signatur soll der Abschluss rechtsgültiger Verträge über das Internet ermöglicht werden. Auch Behördengänge soll man so über das Internet erledigen können (E-Government). Eine QES ist das digitale Pendant zur handschriftlichen Unterschrift. Bisher benötigt man für die Nutzung einer solchen Signatur eine Signaturkarte. Zukünftig soll die Signatur auf dem Personalausweis gespeichert werden und so die Signaturkarte überflüssig machen.
Die qualifizierte elektronische Signatur ist jedoch keine neue Funktion. Bereits heute können Sie Ihre elektronische Steuererklärung mithilfe der ELSTER-Software mit einer QES signieren und digital an das Finanzamt übermitteln – auch ohne elektronischen Personalausweis. In diesem Fall müssen Sie sie nicht mehr ausdrucken und unterschreiben, da eine Signierung die Unterschrift ersetzt.
Die Neuerung liegt in diesem Fall lediglich darin, dass die Speicherung der Signatur nicht mehr von einer eigenen Karte übernommen wird.
Altersverifikation und Pseudonym-Funktion
Diese beiden Funktionen sind Anwendungen der eID-Funktion für den Fall, dass der Ausweisinhaber zwar eine bestimmte Information übermitteln muss, aber trotzdem anonym bleiben soll.
Die Altersverifikation soll den Zugriff auf Erwachseneninhalte im Internet ermöglichen. Wiederum mithilfe eines geeigneten Lesegeräts und der AusweisApp kann man gegenüber einer Website bestätigen, volljährig zu sein. Im Sinne der Datensparsamkeit werden der Website dabei neben der Information, ob das Geburtsdatum des Ausweisinhabers vor oder nach einem bestimmten Datum liegt, keine weiteren Daten übermittelt.
Die Pseudonym-Funktion (auf neudeutsch „Restricted Identification“) ermöglicht ein anonymes Login auf Websites. Der Ausweis erzeugt eine pseudonyme Kartenkennung und übermittelt diese an die Website. Bei jedem weiteren Aufruf der Website wird die gleiche Kartenkennung übermittelt, sodass der Ausweisinhaber „wiedererkannt“ wird. Da keine weiteren Daten übermittelt werden, bleibt er aber anonym.