Gemäß der „Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ (kurz: Personalausweisgebührenverordnung), die zum 1. November 2010 in Kraft tritt, gelten folgende Preise:
Beantragung eines neuen Personalausweises
Personen ab 24 Jahren zahlen bei der Beantragung eines Ausweises mit einer Gültigkeit von 10 Jahren 28,80 €. Personen unter 24 Jahren erhalten einen Ausweis mit einer Gültigkeit von 6 Jahren und müssen dafür 22,80 € bezahlen.
Die Regelung, nach der der erste Ausweis kostenlos ist, wurde aufgehoben.
Online-Ausweis-Funktion
Wer die Online-Ausweis-Funktion (eID-Funktion) gleich bei der Beantragung des Ausweises aktivieren lässt, muss dafür nichts bezahlen. Die nachträgliche Aktivierung kostet 6 €. Die Deaktivierung ist immer gebührenfrei, ebenso wie die Sperrung, welche bei Verlust des Ausweises verpflichtend ist. Die Entsperrung der Online-Ausweis-Funktion kostet wiederum 6 €.
Weitere Kosten
Die Änderung der PIN in der Personalausweisbehörde schlägt mit 6 € zu Buche. Die Änderung der Anschrift bei Umzügen ist dagegen kostenlos. Sollten Sie die Unterschriftsfunktion (Signaturfunktion) nutzen möchten, müssen Sie bei einem zertifizierten Anbieter ein Signaturzertifikat beantragen, für das weitere Kosten nach der Preisliste des Anbieters anfallen.
Passfoto und Lesegerät
Auch den Preis für das biometrische Gesichtsfoto, den Sie beim Fotografen bezahlen müssen, sollten Sie einkalkulieren.
Wenn Sie die Online-Ausweis-Funktion nutzen möchten, benötigen Sie mindestens ein Lesegerät der Sicherheitsklasse 1 (einen sogenannten „Basis-Kartenleser“). Für die Nutzung der Signaturfunktion benötigen Sie ein Lesegerät der Sicherheitsklasse 3 oder 4 (sogenannter „Komfort-Kartenleser“), welches derzeit nicht unter 100 € zu haben ist.