Nach Berichten mehrerer Medien sollen alle in Deutschland lebenden Nicht-EU-Bürger zukünftig eine elektronische Aufenthaltskarte bekommen. Darauf werden auch die Fingerabdrücke des Besitzers gespeichert. Als Begründung für diese Maßnahme führt die Regierung eine Begrenzung der illegalen Einwanderung an.
Ein weiterer Grund für die Einführung ist laut dem CSU-Innenexperten Hans Peter Uhl ein besserer Gesamtüberblick darüber, wie viele Angehörige von Drittstaaten in der EU leben und welchen Aufenthaltsstatus sie haben.
Die elektronische Aufenthaltskarte hat einige Gemeinsamkeiten mit dem elektronischen Personalausweis, insbesondere den eingebauten Chip, auf dem ein biometrisches Gesichtsfoto und zwei Fingerabdrücke des Besitzers gespeichert werden. Im Gegensatz zum elektronischen Personalausweis wird bei der Aufenthaltskarte die Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtend. Darüber hinaus soll laut einem Bericht der „Welt“ eine eine moderne Möglichkeit der Identifizierung
geschaffen werden, die dem elektronischen Personalausweis ähnlich sein soll
.
Die Argumente für die neue Karte sind jedoch schlichtweg an den Haaren herbeigezogen. Der „Gesamtüberblick“, den Herr Uhl sich wünscht, wird sich nicht verbessern. Schließlich besteht bereits jetzt eine Pflicht zum Nachweis der Aufenthaltsberechtigung. Dazu gibt es den sogenannten Aufenthaltstitel, der entweder in den Pass geklebt oder als Klappkarte ausgegeben wird. Durch den Austausch einer Papierkarte gegen eine Plastikkarte erreicht man keine Bereinigung, Aktualisierung oder sonstige Verbesserung von Statistiken.
Darüber hinaus gibt es starke Vorbehalte gegenüber der biometrischen Erfassung von Personen. Diese gründen sich darauf, dass biometrische Systeme überlistet werden können. Dem Chaos Computer Club war es beispielsweise im Jahr 2008 gelungen, den Fingerabdruck des damaligen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble zu kopieren. In diesem Zusammenhang wurde auf die Missbrauchsmöglichkeiten hingewiesen:
Doch der biometrische Identitätsdiebstahl erfordert lediglich den Zugriff auf einen brauchbaren Abdruck (z. B. an einem Glas), eine Digitalkamera und einen Laserdrucker zum Erstellen einer Folienvorlage und etwas Holzleim für die Fingerabdruck-Attrappen. Eine einfache Anleitung für das Kopieren von Fingerabdrücken hatte der CCC bereits im Jahre 2004 veröffentlicht.
Auch die Gefahr der biometrischen Vollerfassung steht immer im Raum. Derzeit ist eine Speicherung der abgegebenen Fingerabdrücke seitens des Staates nicht geplant
. Dies kann sich sehr schnell ändern. Zwischen dem Verzicht auf Speicherung und der Einrichtung einer umfassenden Fingerabdruckdatenbank steht nur eine Gesetzesänderung.
Interessant ist auch die Infoseite zur Biometrie, die der Chaos Computer Club eingerichtet hat.